Industriepumpen Abwasseranlagen Schwimmbadtechnik Regenwassernutzung Druckerhöhungsanlagen Pumpentechnik Nägel ° Enzlinger Berg 1 ° 63864 Glattbach         Tel.: 0 60 21/ 44 86 69-6 ° Fax: 0 60 21/44 86 69-1                                          info@pt-naegel.de         Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pumpentechnik Nägel     ist, treten wir bereits jetzt unsere Ansprüche gegen den Hersteller an     den Auftraggeber ab. Weist der Auftraggeber nach, dass seine An-     sprüche gegen den Hersteller nicht durchzusetzen sind, haften wir. c) Wünscht der Kunde eine Reparatur am Standort der Pumpe,     werden ihm Fahrt- und Lohnkosten in Rechnung gestellt. 7 Haftungsbeschränkung     Schadensersatzansprüche werden auf grob fahrlässiges und     vorsätzliches Handeln beschränkt. 8 Eigentumsvorbehalt a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller     Forderungen, die wir gegen den jeweiligen Auftraggeber auch aus     anderen Aufträgen und Verträgen haben, unser Eigentum. Sollte     die Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, auch einge-     baute Pumpen/Geräte bzw. bei Reparaturen einzelne Ersatzteile     wieder auszubauen. b) Im Falle des Weiterverkaufs einer noch nicht bezahlten Pumpe/     Gerät, der nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Auftrag-     gebers erfolgen darf, geht kraft hiermit im voraus getroffener Verein-     barung im Wege der Vorausabtretung die Kaufpreisforderung des     Auftraggebers gegenüber seinem Abnehmer auf uns über. Dieser     Forderungsübergang ist der Höhe nach auf den Wert (Kaufpreis)     des Liefergegenstandes beschränkt. Wird der Liefergegenstand     weiterverkauft, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dritten gegen-     über sein Eigentumsrecht bis zur vollständigen Zahlung seiner     Kaufpreisforderung ebenfalls vorzubehalten. c) Wir behalten uns ausdrücklich ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich     der Pumpen/Geräte vor bis zur vollständigen Bezahlung des verein-     barten Preises. Insofern verzichtet der Auftraggeber bereits an dieser     Stelle, sich auf Vorschriften der Verbindung und Vermischung zu     berufen, so das auch die fest eingebauten Teile wieder ausgebaut     werden dürfen, falls die Rechnung nicht bezahlt ist. 9 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand a) Erfüllungsorte ist unser Sitz. b) Kommt ein Vertrag unter Kaufleuten zustande, gilt als     Gerichtsstand Aschaffenburg. c) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen     nichtig oder unwirksam sein, so soll der Vertrag im Ganzen erhalten     bleiben und die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen durch     solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten     kommen. 1 Geltung der AGB a) Die nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen gelten     für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Pumpen-     technik Nägel und Ihren Auftraggebern. b) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung     gelten diese Bedingungen als angenommen.   2 Zustandekommen des Vertrages a) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme     des Angebotes bzw. mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung zu-     stande. Die von uns abgegebenen Angebote und Preise sind frei-     bleibend und unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit des     Angebotes wurde ausdrücklich vereinbart. b) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 3 Fälligkeit a) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich     gültigen Mehrwertsteuer. b) Alle Rechnungen sind sofort nach Erbringung der Leistung fällig 4 Liefertermine a) Liefertermine oder Fristen sind niemals verbindlich, ausgenommen     es liegt eine schriftliche Bestätigung der Verbindlichkeit der Termine     vor. b) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt     oder auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich er-     schweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, behördliche     Anordnungen uws., auch wenn diese bei unseren Lieferanten ein-     treten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und    Terminen nicht zu vertreten. Die Gefahr des zufälligen Unterganges     geht bei Abholung mit Übergabe der Sache auf den Auftraggeber     und bei Versendung mit ordnungsgemäßer Übergabe an einen     Versender über. 6 Gewährleistung a) Gewährleistungsansprüche entfallen bei Bedienungsfehlern,     Fremdeingriffen, Verschmutzung und normaler Abnutzung     von Verschleißteilen. Verschleißteile sind insbesondere     Laufräder, Kolben, Wellenabdichtungen, Kolbenmanschetten,     Membranen etc.. b) Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel an den einge-     bauten Teilen auf, der nicht auf einen Einbaufehler zurückzuführen