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Pumpentechnik Nägel ° Enzlinger Berg 1 ° 63864 Glattbach
Tel.: 0 60 21/ 44 86 69-6 ° Fax: 0 60 21/44 86 69-1
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pumpentechnik Nägel
ist, treten wir bereits jetzt unsere Ansprüche gegen den Hersteller an
den Auftraggeber ab. Weist der Auftraggeber nach, dass seine An-
sprüche gegen den Hersteller nicht durchzusetzen sind, haften wir.
c) Wünscht der Kunde eine Reparatur am Standort der Pumpe,
werden ihm Fahrt- und Lohnkosten in Rechnung gestellt.
7 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche werden auf grob fahrlässiges und
vorsätzliches Handeln beschränkt.
8 Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller
Forderungen, die wir gegen den jeweiligen Auftraggeber auch aus
anderen Aufträgen und Verträgen haben, unser Eigentum. Sollte
die Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, auch einge-
baute Pumpen/Geräte bzw. bei Reparaturen einzelne Ersatzteile
wieder auszubauen.
b) Im Falle des Weiterverkaufs einer noch nicht bezahlten Pumpe/
Gerät, der nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Auftrag-
gebers erfolgen darf, geht kraft hiermit im voraus getroffener Verein-
barung im Wege der Vorausabtretung die Kaufpreisforderung des
Auftraggebers gegenüber seinem Abnehmer auf uns über. Dieser
Forderungsübergang ist der Höhe nach auf den Wert (Kaufpreis)
des Liefergegenstandes beschränkt. Wird der Liefergegenstand
weiterverkauft, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dritten gegen-
über sein Eigentumsrecht bis zur vollständigen Zahlung seiner
Kaufpreisforderung ebenfalls vorzubehalten.
c) Wir behalten uns ausdrücklich ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich
der Pumpen/Geräte vor bis zur vollständigen Bezahlung des verein-
barten Preises. Insofern verzichtet der Auftraggeber bereits an dieser
Stelle, sich auf Vorschriften der Verbindung und Vermischung zu
berufen, so das auch die fest eingebauten Teile wieder ausgebaut
werden dürfen, falls die Rechnung nicht bezahlt ist.
9 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
a) Erfüllungsorte ist unser Sitz.
b) Kommt ein Vertrag unter Kaufleuten zustande, gilt als
Gerichtsstand Aschaffenburg.
c) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen
nichtig oder unwirksam sein, so soll der Vertrag im Ganzen erhalten
bleiben und die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen durch
solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommen.
1 Geltung der AGB
a) Die nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen gelten
für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Pumpen-
technik Nägel und Ihren Auftraggebern.
b) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung
gelten diese Bedingungen als angenommen.
2 Zustandekommen des Vertrages
a) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme
des Angebotes bzw. mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung zu-
stande. Die von uns abgegebenen Angebote und Preise sind frei-
bleibend und unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit des
Angebotes wurde ausdrücklich vereinbart.
b) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3 Fälligkeit
a) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer.
b) Alle Rechnungen sind sofort nach Erbringung der Leistung fällig
4 Liefertermine
a) Liefertermine oder Fristen sind niemals verbindlich, ausgenommen
es liegt eine schriftliche Bestätigung der Verbindlichkeit der Termine
vor.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt
oder auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich er-
schweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, behördliche
Anordnungen uws., auch wenn diese bei unseren Lieferanten ein-
treten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Die Gefahr des zufälligen Unterganges
geht bei Abholung mit Übergabe der Sache auf den Auftraggeber
und bei Versendung mit ordnungsgemäßer Übergabe an einen
Versender über.
6 Gewährleistung
a) Gewährleistungsansprüche entfallen bei Bedienungsfehlern,
Fremdeingriffen, Verschmutzung und normaler Abnutzung
von Verschleißteilen. Verschleißteile sind insbesondere
Laufräder, Kolben, Wellenabdichtungen, Kolbenmanschetten,
Membranen etc..
b) Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel an den einge-
bauten Teilen auf, der nicht auf einen Einbaufehler zurückzuführen